Memorandum der Gesellschaft für Musikforschung zur Schaffung nationaler Forschungsdateninfrastrukturen (NFDI)
Im April 2017 hat der Rat für Informationsinfrastrukturen (RfII) mit der Veröffentlichung des Diskussionspapiers Schritt für Schritt – oder: Was bringt wer mit? (das seinerseits auf dem umfangreicheren Papier Leistung aus Vielfalt vom Mai 2016 beruht) einen „wissenschaftsweiten Diskurs“ über geeignete Wege zur Schaffung einer vernetzten nationalen Forschungsdateninfrastruktur angeregt und die wissenschaftlichen Communities bzw. Fachgemeinschaften ausdrücklich zur Mitwirkung aufgerufen.
Die GfM ist mit ca. 1.600 Mitgliedern im In- und Ausland die größte Vereinigung von Fachvertreter und -vertreterinnen der Musikwissenschaft. Im Herbst 2017 wurde innerhalb der GfM eine Fachgruppe „Digitale Musikwissenschaft“ eingerichtet, die sich ausdrücklich der Reflexion von Konsequenzen der Digitalisierung in all ihren Facetten für die Musikwissenschaft und dabei vor allem dem großen Bereich der Nachhaltigkeit digitaler Forschungsarbeiten, der Stabilität und Langzeitverfügbarkeit von Daten sowie Präsentationsformen widmet. Mit ihrer breiten Beteiligung an großen Quellenerschließungs- und Digitalisierungsprojekten und den großen Editionsvorhaben nimmt die deutsche Musikwissenschaft aktiv sowohl an der technischen und fachlichen Gestaltung des globalen digitalen Raumes wie an der kultur- und wissenschaftspolitischen Debatte über die Digitalisierung von Kulturgütern teil. Gerade weil sie mit ihrer langjährigen Forschungsexpertise zahlreiche und vielfältige Anwendungsfälle für den Schritt in die digitale Welt bereitstellen konnte, führte dies zu Synergien, die Standardbildungen und Forschungsstrukturen begünstigte. Folgerichtig gehörte die Musikwissenschaft zu den wenigen kunstwissenschaftlichen Disziplinen, die bereits in der ersten Förderphase am deutschen Zweig des EU-Projekts DARIAH beteiligt waren und grundlegende fachspezifische Informationen und Empfehlungen zu Datenformaten und Metadaten zusammengetragen haben.
Die Musikforschung gehört also zu den geisteswissenschaftlichen Disziplinen, die sich den Veränderungen durch die Digitalisierung in besonderem Maße gestellt haben, da diese an die Grundlagen ihrer Konzepte und Methoden rühren und sich auf spezifische Gegebenheiten der Gegenstände ihrer Forschungen beziehen, die im Hinblick auf die Einrichung einer NFDI mit zu bedenken sind. Die GfM begrüßt ausdrücklich die vom RfII ausgegebene Empfehlung zum Aufbau eines Netzes intensiv kooperierender, jeweils fachorientierter Datenzentren.
Der im Fach zentrale Forschungsgegenstand – nämlich Musik, Musikkultur, Musikdenken usw. als künstlerisches und kulturelles Erbe und globale Praxis – verlangt in besonderer Weise spezialisierte, fachnahe Lösungen für ein nachhaltiges Forschungsdatenmanagement, das der kulturellen Bedeutung, der medialen Komplexität und nicht zuletzt auch rechtlichen Aspekten im Umgang mit dem Gegenstand des vielfältigen Faches gerecht wird. Die GfM unterstützt daher die in den Papieren des RfII formulierten Anliegen nachdrücklich und möchte die Bereitschaft signalisieren, aus der Sicht der Musikforschenden diesen Prozess der weiteren Ausbildung und Verstetigung von Forschungsdateninfrastrukturen konstruktiv-kritisch zu begleiten und zunächst die folgenden Punkte in die Diskussion einbringen:
- Der Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) hat in seinem Positionspapier zu den NFDI bereits deutlich darauf hingewiesen, dass in den geisteswissenschaftlichen Fachkulturen ein umfassendes Verständnis des Begriffs „Forschungsdaten“ zur Geltung kommt und sicherzustellen ist, dass diese Daten als Bestandteile unseres kulturellen Gedächtnisses nicht zeitlich befristet, sondern wie kulturelle Objekte in Archiven und Bibliotheken „vom Prinzip her für immer bereitgestellt werden sollen.“ Die Forderung nach einem umfassenden, fachdisziplinär geprägten Forschungsdatenmanagement und nach einer nachhaltigen Einbindung der Gedächtnisinstitutionen, deren traditionelle Aufgabe der Bewahrung von Kulturgut nun auch das digital überlieferte einbezieht, ist daher aus unserer Sicht mit Nachdruck zu bekräftigen. Gerade die besondere Situation der Kunst- und Kulturwissenschaften bringt es mit sich, dass kulturelle und künstlerische Objekte wichtiger Bestandteil von Forschungsdaten sind, so dass hier eine scharfe Unterscheidung etwa zwischen der Sicherung von kulturellen bzw. künstlerischen Objekten und von Forschungsdaten vielfach nicht sachgerecht wäre. Gedächtnisinstitutionen wie Archive und Bibliotheken erweitern sich über ihre traditionellen Funktionen hinaus vor diesem Hintergrund zu Zentren des Datenmanagements für die Wissenschaft. Gerade aus Sicht der Musikwissenschaft, die auf der Ebene der Gegenstände ihrer Forschung auf enge Kooperation mit diesen Institutionen angewiesen ist, muss dies in der öffentlichen Wahrnehmung stärker vermittelt und mit entsprechenden dauerhaftem Mittelaufwuchs über Projektperspektiven hinaus unterlegt werden.
- In den vom Verband Digital Humanities im deutschsprachigen Raum (DHd) veröffentlichten Thesen Digital Humanities 2020 wird unter Punkt 2.4 („Die Digital Humanities und die Virtuellen Infrastrukturen“) hervorgehoben, dass die Fachwissenschaften von Infrastrukturen profitieren können, die einerseits inhaltsneutrale generische Dienste (z. B. für kontrollierten Datenzugriff oder für die Vergabe permanenter Identifikatoren) zur Verfügung stellen, andererseits aber auch projektübergreifende fachbezogene Dienste oder Visualisierungs- und Analysewerkzeuge für häufig verwendete Datentypen anbieten. Schon dort wird kritisch vermerkt, dass die Projekte bereit sein müssen, solche Infrastrukturen zu verwenden und das nur tun, wenn diese „ihre Aforderungen auch wirklich erfüllen“. Das Positionspapier des VHD verdeutlicht, dass in etlichen Fällen bei der Anwendung solcher Dienste „die Wandelbarkeit in der Zeit und der Umgang mit Ungenauigkeiten und fehlenden Informationen eine große Herausforderung des Datenmanagements in der Fachdisziplin“ darstellen und zu Problemen bei den aufzubauenden Datenbeständen führen können. Aus Sicht der Musikwissenschaft, die es zudem mit besonderen, beispielsweise in den Text- oder Bildwissenschaften nicht auftretenden Datenformen zu tun hat, die häufig ein erhebliches Interpretationspotential bieten, erscheint eine solche, auf die Spezifika des Faches achtende Herangehensweise dringlich geboten, zumal auch an die Analyse- und Darstellungswerkzeuge entsprechende, für die Gegenstände charakteristische Anforderungen gestellt werden. Ebenso erfordert der Aufbau von musikspezifischen Datenkorpora erhebliche, mit den Lösungsansätzen der Text- oder Bildwissenschaften in aller Regel nicht zu bewältigende Anstrengungen. Auch vor diesem Hintergrund erscheint das vom RfII vorgegebene Bild eines (offenen) Netzwerks aus vielfältigen – darunter vor allem fachnahen – Knoten, die in die übergreifenden Strukturen ihr fachspezifisches Datenmanagement einbringen, als eine wünschenswerte Leitvorstellung bei der Entwicklung der NFDI. Diese Vorstellungen haben auch der Verband DHd und deren AG Datenzentren in ihrer Stellungnahme unterstützt. Die bisherigen Erfahrungen – insbesondere im Bereich digitaler Musikedition – haben gezeigt: Nur in Kooperation mit fachnahen Datenzentren können Lösungen entstehen, die wirklich gegenstandsadäquat sind, die zugleich aber nicht Insellösungen bleiben, wenn sie sich an Entwicklungen in nationalen und internationalen Forschungskontexten orientieren. Die Vorteile übergreifender, inhaltsneutraler Systeme müssen in Einzelprojekten stets mit den fachspezifischen Lösungen kombiniert werden, um eine wirkliche Unterstützungsfunktion im Forschungsprozess zu erreichen. Für musikethnographische, musiksoziologische und musikpsychologische wissenschaftliche Datenerhebung, -verarbeitung und -auswertung, aber auch für Bereiche wie Musikanalyse oder für das weite Feld historischer Quellenforschung und -aufarbeitung gilt dies im selben Maße. So sehr die Berücksichtigung von Datenstandards und anderer internationaler Normen sowie die fachinterne und fachübergreifende Kooperation mit Blick auf die digitale Zukunft in unserem Fach noch gefördert werden müssen, so darf auf der anderen Seite keine nationale Infrastruktur entstehen, die keine Experimente mehr wünscht und das wissenschaftliche Denken außerhalb prädeterminierter Formate und Technologien nicht mehr fördert. Wissenschaftliche Neuerungen haben sich häufig jenseits eingefahrener Bahnen entwickelt und dies sollte bei allen Plädoyers für die als Voraussetzung eines intensivierten Datenaustausches notwendigen Standardisierungszwänge (die dann bei Projektanträgen sehr konkret werden können) bedacht werden. Ein Netzwerk, wie das vom RfII angestrebte, könnte die dafür notwendige Offenheit bieten. Ein solches offenes Netzwerk stellt bereits jetzt die AG Datenzentren innerhalb des DHd-Verbands dar, die den Erfahrungsaustausch mit dem Bestreben nach rationellerer Arbeitsteilung und nachfrageorientierter Entwicklung nachhaltiger Dienste kombiniert. Notwendig ist eine von Bund und Ländern gemeinsam dauerhaft öffentlich getragene Infrastruktur solcher fachbezogener und vom Sitzland der Forschungsprojekte unabhängig und über die Projektlaufzeit hinaus nutzbarer Zentren. Überdies müssen Projekt-Förderstrukturen im Bereich kunst- und kulturwissenschaftlicher Projekte ausdrücklich auch digitale Dienstleistungen einbeziehen.
- Bei der Einrichtung Nationaler Forschungsdateninfrastrukturen (NFDI) ist im Rahmen der Geistes-, Kunst- und Kulturwissenschaften zu bedenken, dass „Daten“ aus unterschiedlichsten Bereichen erhoben und in neuartiger Weise miteinander verknüpft werden und damit Kunst- und Kulturgüter sowie künstlerische und kulturelle Praktiken zugänglich machen oder zugänglich halten. Die Kunst- und Kulturwissenschaften erzeugen nicht nur Daten „über“ Objekte (durch Metadaten oder Annotationen), sondern diese Objekte sind (in der Regel als digitalisierte Repräsentationen) untrennbarer Bestandteil des Forschungs- und Vermittlungsprozesses und werden gleichzeitig – soweit möglich – in dieser digitalen Repräsentation für die breite Öffentlichkeit zugänglich. Im Rahmen einer künftig engeren Kooperation zwischen der Wissenschaft und den solche hybriden Forschungsdatenkomplexe bewahrenden Gedächtnisinstitutionen ist zu verdeutlichen, dass der freie Zugang zu dieser reichhaltigen kulturellen Überlieferung einen (dauerhaft zu finanzierenden) Dienst der NFDI und der an ihnen beteiligten Partner für die Öffentlichkeit darstellt und über die Wissenschaftsförderung hinaus eine breitere öffentliche Förderung voraussetzt. Dies bedeutet, dass im Zuge der politisch gewollten Digitalisierungskampagnen die gesellschaftliche Bedeutung der kulturellen Überlieferung in der Öffentlichkeit sehr viel breiter thematisiert werden muss, um langfristig diesen kulturellen Objekten dauerhafte Förderung zu sichern.
- Der Umgang mit dem Kulturgut Musik und musikbezogenen Daten ist geprägt von diffizilen urheber-, verwertungs- und persönlichkeitsrechtlichen Bedingungen. Dies gilt für notierte bzw. kodierte Musik ebenso wie für Bild-, Audio- oder Video-Daten (bzw. Formen von „mixed media“) und selbstredend auch beispielsweise für musikethnographische, ‑pädagogische, -psychologische oder -soziologische Forschungsdatenbestände. Überdies sind Kunst- und Kulturwissenschaften in eine differenzierte Landschaft von Verwertern (Verlagen, Musiklabels etc.) eingebunden, die selbst Teil kultureller Praktiken sind und sich in ihrer Vielfalt von der Verwertungs- und Verlagssituation anderer Wissenschaftszweige deutlich unterscheidet. Die GfM betrachtet im Sinne von Open Access und Open Science den freien Zugang zu Daten als eine wichtige Voraussetzung für Forschung, wobei aber gleichzeitig bei vielen Gegenständen die fachspezifischen Bedingungen wie die geltende Rechtslage flexible Lösungen erfordern. Die Relevanz von Forschungsgegenständen (etwa im Zusammenhang mit Antragsbewilligungen, aber genauso in Bezug auf die Archivierungswürdigkeit) darf unter keinen Umständen anhand äußerlicher Vorfestlegungen oder Automatismen, wie etwa einem pauschalen Zwang zu freier öffentlicher Zugänglichkeit, bemessen werden. Der NFDI-Prozess muss eine Klärung rechtlicher Fragen unter Berücksichtigung der fachwissenschaftlichen Bedürfnisse einschließen und dauerhaft begleiten. Zugleich muss bei der Verwirklichung generischer Rechtemanagement-Dienste (Authentifizierungs- und Autorisierungsinfrastrukturen) auf die spezifischen Bedürfnisse künstlerischer und kultureller Gegenstände und Kontexte Rücksicht genommen werden.
Kassel, Januar 2018
Prof. Dr. Dörte Schmidt (Präsidentin der GfM)
Prof. Dr. Ulrich Konrad (Vizepräsident der GfM)
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle:
Gesellschaft für Musikforschung e.V.
Frau Pamela Wagener
Heinrich-Schütz-Allee 35
D-34131 Kassel
E-Mail: G.f.Musikforschung@T-Online.de
Kommentar schreiben